Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben im Rahmen des europäischen Forschungsnetzwerks (ERA-NET). Mit dem ICT-AGRI-FOOD fördert die Europäische Kommission (EC) unter Horizont 2020 transnationale Forschungsverbünde. Zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Transparenz von Agrar-Ernährungssystemen.
Vom Acker bis zum Teller
Ziel des ERA-NET Cofunds ICT-AGRI ist es, transparente Ernährungssysteme zu gestalten.
Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und digitale Lösungsansätze bieten ein enormes Potenzial. Künstliche Intelligenz, Distributed Leger (Technik verteilter Kassenbücher), Sensortechnik, Apps usw. ermöglichen eine Transformation hin zu transparenten, partizipativen, nachhaltigen Agrar- Ernährungssystemen. Die globalen Systeme der Agrar- und Ernährungsindustrie sind oft intransparent. Der Markt wird von international operierenden Firmen dominiert. Ein Multi-Akteur-Ansatz unter Einbeziehung aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette scheint am aussichtsreichsten um die Zielstellung des Programms erreichen. Als Akteure gelten Primärerzeuger (konventionell und ökologisch) ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen, Lebensmittelverarbeiter, Lebensmitteleinzelhändler, Verbraucher und der öffentliche Sektor wie z.B. Ministerien, Fördermittelgeber, Aufsichtsbehörden.
Gegenstand der Förderung sind Verbund-Forschungsvorhaben in zwei Themen.
Die Bekanntmachung ist offen für internationale Forschungsvorhaben, die sich auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche beziehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert zwei Themenbereiche. Bei Einbeziehung mehrerer Themenbereiche soll der Forschungsschwerpunkt jedoch auf einem einzelnen Themenbereich liegen.
Thema 1
Entwicklung oder Anwendung von datengesteuerten ICT-Plattformen und Lösungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Agrar- und Ernährungssystemen.
Thema 1 bezieht sich auf die Entwicklung und/oder Anwendung datengestützter ICT-Plattformen und -Lösungen. Erwartet wird ein Nutzen und Mehrwert aus den Daten, die in der gesamten Wertschöpfungskette des Ernährungssystems gesammelt werden. Folgende Aspekte sollen Berücksichtigung finden.
Relevante Technologien umfassen beispielsweise das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz, Big-Data-Technologien, Fernerkundung und lokale Erkennung, Technologien für verteilte Konten (Blockchain) und verteilte Datenbanken. Die Projekte können neue Ansätze zur Datenverwaltung und -speicherreduzierung, Datenkomprimierung, Datenredundanz und Datenpräsentation beinhalten.
Daten zu Nachhaltigkeit, Umweltauswirkungen, Herkunft, Ernährung, Sicherheit und Integrität, die auf dem Konzept der Transparenz und den vorhandenen Zer-tifizierungssystemen beruhen, sollten verwendet werden, um die Interessengruppen (z.B. Landwirte, Berater, Verbraucher, Verarbeiter, politische Entscheidungsträger und Behörden zu stärken). Diese sollen bessere, nachhaltigere, gesündere Entscheidungen treffen können.
Optimierung der Ressourceneffizienz durch Nebenprodukte entlang der Wert-schöpfungskette. Abfall, Verluste und Reststoffe sollen vermieden werden. Die Projekte können sich darauf fokussieren, wie mittels digitaler Technik Nebenprodukte entlang der Wertschöpfungskette aufgewertet werden können.
Die Integration von Ergebnissen und Daten ist erwünscht. Dazu gehören bereits finanzierte und erfolgreich abgeschlossener Projekte, in diesem Themenbereich.
Thema 2 beinhaltet die Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen für die Einführung von ICT-Technologien in den Agrar- und Ernährungssystemen.
Dieses Thema befasst sich mit der Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen bei der Anwendung von ICT-Technologien. Dies können institutionelle, wirtschaftliche oder soziale Hindernisse sein. Folgende Aspekte müssen berücksichtigt werden.
Einbeziehung der sozialwissenschaftlichen Forschung um sozial und kulturelle Praktiken in der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung, der Distribution und dem Verbraucherverhalten besser zu verstehen.
Untersuchung der Frage/ Erkenntnisgewinn, wie sich die Digitalisierung auf Strukturen auswirkt; Identifizierung erfolgreicher Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle, Analyse und Führung und Organisation in neuen Innovationsbereichen (z.B. von Start-ups bis zu großen Unternehmen).
Identifizierung von Lösungen zur Entwicklung benutzerfreundlicher Technologien und Dienste, wie z.B. ethische Nudging-Tools (z.B. Direktmarketing und Einkaufserlebnis), Informationswerkzeuge (z.B. soziale Medien, Apps), spielerische Ansätze (Gamification), Co-Design.
Wenn möglich werden weitere Schritte begrüßt, von der Identifikation der Hindernisse bis hin zu Konzeptlösungen, einschließlich beispielsweise der Entwicklung von Standards.
Eine vollständige Beschreibung der beiden Themenbereiche sowie eine Auflistung weiterer Informationen und Kriterien der Förderfähigkeit sind der transnationalen Bekanntmachung Call Annoucement Document vom 18. Dezember 2019 zu entnehmen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privat- oder öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Ebenso sind antragsberechtigt, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß der aktuellen Kategorisierung der Europäischen Union).
An der Durchführung der Forschungsvorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung ist besteht nicht. Mit der zu fördernden Maßnahme darf vor einer Bewilligung nicht begonnen werden.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Dies sind nicht rückzahlbare Zuschüsse bzw. Zuweisungen. Die maximale Fördersumme für deutsche Projektpartner in einem Projekt liegt bei 500.000 Euro. Bemessungsgrundlage sind die nachgewiesenen projektspezifischen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt (Ideenskizze und Vollantrag). Die Frist zur Einreichung der Ideenskizze ist der 3. März 2020. Die Ideenskizzen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Projektträger) auf die Übereinstimmung mit den formalen Kriterien der Bekanntmachung geprüft. Förderfähige Ideenskizzen werden einem internationalen Gutachtergremium zur Bewertung vorgelegt. Die zweite Stufe beginnt mit der Aufforderung des Call Sekretariats an die Koordinatoren der positiv bewerteten Ideenskizzen zu Erstellung eines Vollantrags (full proposal).
Die Frist für die Einreichung des Vollantrags ist der 6. Juli 2020, 13:00 Uhr CEST.
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