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  • AutorenbildMichael Handschuh

Wohneigentum für Familien

Verbesserung in der Förderung "Wohneigentum für Familien"


Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert die KfW ab dem 16. Oktober 2023 die Förderbedingungen des Kredits "Wohneigentum für Familien". Die nun deutlich besseren Bedingungen und Konditionen sind Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.

So wird zum Beispiel die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommen für Familien mit einem Kind, von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils weitere 10.000 Euro. Zudem werden die Höchstbeträge der Kredite um bis zu 35.000 Euro angehoben.


Das heißt, die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliche Wohngebäude" betragen,

  • für Familien mit 1 oder 2 Kindern 170.000 Euro

  • für Familien mit 3 oder 4 Kindern 200.000 Euro

  • für Familien mit 5 oder mehr Kindern 220.00 Euro

In der Förderstufe für "Klimafreundliche Wohngebäude - QNG" wurden die Kreditbeträge wie folgt erhöht:

  • für Familien mit 1 oder 2 Kinder auf 220.000 Euro oder

  • für Famileien mit 3 oder vier Kinder auf 250.000 Euro

  • sowie auf 270.000 Euro für Familien ab 5 Kindern.

Die Konditionen der Förderung sind sehr attraktiv. Der effektive Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau beginnt bei 0,01 Prozent für den Bau oder Erstkauf von Haus oder Eigentumswohnung.


Mehr Informationen erhalten Sie bei der KfW Bankengruppe, Förderung Wohneigentum Familien.

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