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  • AutorenbildMichael Handschuh

Zuschuss zur Computerspieleentwicklung

Vom 3. Juni 2019 bis zum 30. August 2019 können Projektskizzen zur De-minimis-Beihilfe Computerspieleentwicklung beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur eingereicht werden. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten werden die Entwicklung von hochwertigen, kulturell oder pädagogisch wertvollen Computerspielen Anteilsfinanziert.

Der Zuschuss zur Computerspieleentwicklung fördert die Entwicklung und Herstellung digitaler Spielideen, die Bildungs- und Unterhaltungszwecken dienen. Die Förderung zielt auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die im Handelsregister eingetragen sind und eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Verbundprojekte mit Ausländischen Unternehmen sind möglich, die Kosten der Partnerunternehmen im Ausland werden jedoch nicht gefördert. Keinen Zuschuss erhalten Privatpersonen, pojektbezogene Gründungen oder Unternehmen ohne nachweisbaren Umsatz sowie BGB Gesellschaften.


Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderobergrenze beträgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung maximal 200.000 Euro pro Projekt. Die Höhe der Förderung ist davon abhängig, wie viel De-minimis-Subventionen das Antragstellende Unternehmen im laufenden und den zwei letzten Kalenderjahren bereits erhalten hat. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Start-ups und kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter oder höchstens 10 Millionen Umsatz und höchstens 10 Millionen Bilanzsumme) können einen zusätzlichen Bonus von bis zu 20 Prozent erhalten. Der Bonus für mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter oder 50 Millionen Umsatz bzw. 43 Millionen Bilanzsumme) ist auf 10 Prozent begrenzt. Förderungen dürfen nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Fördernehmer muss dazu der Bewilligungbehörde eine Vorkalkulation bzw. einen Finanzierungsplan vorlegen. Letztendlich entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in jedem Einzelfall über die Fördersumme und -intensität.


Die Prüfung der Projektanträge erfolgt in einem ergebnisoffenen, wettbewerblichen Bewertungsverfahren. Dies ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen einzureichen. Bewertungsgrundlage sind die in der Richtlinie beschriebenen Ziele. Das Vorhaben wird auf die zu erwartenden ökonomischen Effekte, die Machbarkeit, den Förderbedarf und auf die Alleinstellungsmerkmale geprüft. Die Expertise des Fördernehmers wird berücksichtigt und der Gesamteindruck der Projektskizze bewertet. Im Fall einer positiven Bewertung der Projektskizze erhält der Antragsteller eine Empfehlung zur Antragstellung. Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Frist der Skizzeneinreichung (30.08.2019) ihre Bonitätsuterlagen vollumfänglich vorbereitet und zur Vorlage bereithalten. Die Bonität muss auf Anfrage binnen zwei Wochen nachgewiesen werden können. Ansonsten behält sich der Zuwendungsgeber die Ablehnung der Förderung vor.


Im zweiten Verfahrenschritt ist der förmliche Förderantrag vorzulegen. Dieser muss die detaillierte Vorkalkulation sowie den Finanzierungsplan enthalten. Die Ziele des Projektes sind in einem Arbeitsplan ausführlich und konkret darzustellen. Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens 30. November 2020 beendet sein.


Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Bewilligung des Förderantrags bereits begonnen wurden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021. Förderaufrufe werden durch die Bewilligungsbehörde unter http://www.bmvi.de bekanntgegeben.




De-minimis-Beihilfen

De-minimis-Beihilfen sind Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen und somit nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden müssen. Die ausgereichten Beihilfen dürfen innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Straßentransportsektor, 15.000 Euro innerhalb von drei Jahren im Agragsektor) nicht überschreiten. Unternehmen müssen während dieser Zeit transparent darlegen, dass sie diese Fördergrenze nicht überschreiten.

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