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Ausbildungsprämie

Autorenbild: Michael Handschuh
Michael Handschuh
25. Juni 2020
2 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 24.06.2020 die Eckpunkte des Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen. Damit wird ein weiterer Teil des Konjunkturpakets umgesetzt. Für Ausbildungsbetriebe und Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialberufe stellt die Bundesregierung für die Jahre 2020 und 2021 bis zu 500 Mio. Euro bereit.

Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet in den Ausbildungsjahren 2020/2021 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.


Die Maßnahmen im Überblick:


Ausbildungsprämie (Ausbildung fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro. (nach Abschluss der Probezeit).


Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.


Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsausbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließung oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine erhebliche Fortsetzung des Geschäftsbetriebs behindern.


Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsausbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließung oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine erhebliche Fortsetzung des Geschäftsbetriebs behindern.


Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen Unternehmen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.


Für die Förderung kommen Unternehmen in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Die Prämie wird nur pro Ausbildung bezahlt.


Für die Förderung kommen Unternehmen in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Die Prämie wird nur pro Ausbildung bezahlt. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), 24.06.2020).


Mehr Informationen zum Programm "Ausbildungsplätze sichern" : www.bmf.de/ausbildungsplätze-sichern

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