KMU-innovativ: Elektronik, High Performance Computing und autonomes Fahren.
- Michael Handschuh
- vor 4 Tagen
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Förderung vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen in den Themenfeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance eine hervorragende Rolle. Sie entwickeln innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, die sie auf dem Markt anbieten. Damit tragen KMU maßgeblich dazu bei, die Innovationsstärke des deutschen Mittelstandes zu steigern. Aufgrund ihrer Größe und der damit einhergehenden Limitierung ihrer Ressourcen, sind kleine Unternehmen bei ihren Forschungs- und Innovationsbestrebungen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt dabei, diese Hindernisse zu überbrücken. Mit einer Fördermaßnahme des BMBF wird die Spitzenforschung für KMU attraktiver. Den Rahmen bildet das Förderprogramm "KMU- innovativ - Elektronik und autonomes Fahren, High Performance Computing". Das Programm ist Teil der Deutschen Digtalisierungsstrategie und der Zukunftsstrategie "Forschung und Innovation".

Mit der Förderrichtlinie werden industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die ohne Risikokapital nicht durchgeführt werden könnten. Aspekte wie Nachhaltigkeit, Kompetenzzuwachs der Mitarbeitenden, insbesondere von Nachwuchskräften privilegieren Projekte. Förderlich ist zudem ein enger Austausch zwischen KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Prämisse für die Förderung einzelner Projekte sind risikoreiche, industriegeführte- Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsarbeiten in den Themenfeldern Elektronik, autonomes Fahren und "High Perfomance Computing". Mit einer möglichen Anteilsfinanzierung ist die Erwartung verbunden, dass die Projekte zu einer wesentlichen Stärkung der Marktposition der beteiligten Unternehmen führen. Das Themenspektrum ist breit aufgestellt. Eine Förderung kann für jedes FuE-Vorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der "Elektronik" beantragt werden, das sich im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation "Mikroelektronik" als vertrauenswürdig und nachhaltig erweist. Dazu zählen der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen. Projekte, die zu einer Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit führen, können in diesem Themenfeld auch förderfähig sein.
In den genannten Bereichen werden unterstützt - Einzelvorhaben von KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. Das Projekt muss durch ein KMU initiiert sein und von diesem koordiniert werden. Vorhaben ohne KMU sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Europäischen KMU-Definition. Mittelständische Unternehmen im Verbund mit KMU, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben / Kosten bewilligt bekommen. Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung ist erforderlich.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendung kann im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter den beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent wird vorausgesetzt. Für KMU kann ein zusätzlicher Bonus gewährt werden, so dass die Eigenbeteiligung auf 40 Prozent sinkt (Art. 25 Abs.6 AGVO).
Verfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger in Berlin beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger, Projektvorschläge in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool auf der Internetseite für die Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing" jederzeit online eingereicht werden. Stichtage für die elektronische Einrichtung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Wiedervorlagen sind möglich, dabei sind geänderte Abschnitte kenntlich zu machen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach den angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben , dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) und der Schweiz genutzt werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von KMU, "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing" vom 30. April 2025.
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