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Coaching-Programm für Baden-Württemberg

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung


Meist fehlen kleinen und mittleren Unternehmen die Ressourcen, um Mitarbeiter_innen gezielt durch eine strukturierte Personalentwicklung zu qualifizieren. Dem will nun das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg Abhilfe schaffen. Mit dem Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung bietet das Land interessierten kleinen und mittleren Unternehmen die Chance ihre Beschäftigten gezielt und systematisch zu qualifizieren. Die finanzielle Förderung der Betriebe für externe Coachings durch zertifizierte Beratungsunternehmen, soll zielgerichtete Konzepte für die Entwicklung der Belegschaft ermöglichen.


Das Programm versteht unter Coaching eine individuelle, längerfristige Begleitung durch eine externe Unternehmensberatung (Coach_in). Dabei sollen die externen Berater_innen und das zu coachende KMU eng zusammenarbeiten. Ziel ist es, eine tragfähige, auf den Betrieb zugeschnittene Lösung zu erarbeiten. Diese muss am Bedarf der Unternehmung ausgerichtet sein und der Unternehmensstrategie folgen. Das Programm sieht im Rahmen des Coachings zwei Bausteine vor.


  1. Es soll ein systematisches, betriebsspezifisches Presonalentwicklungskonzept als strategische Grundlage der Personalpolitik erarbeitet werden. Gemäß der Ausführungsbestimmung ist die Personalentwicklung darauf angelegt, den zukünftigen Bedarf des Unternehmens an qualifizierten Mitarbeiter_innen sicherzustellen und den Beschäftigten dafür in Anerkennung ihrer Leistung Perspektiven auf eine individuelle Weiterentwicklung zu eröffnen. Empfohlen wird ein ganzheitlicher Ansatz. Neben Fragen der Fachkräftegewinnung und Arbeitsbedingungen steht die Weiterquaifizierung der Beschäftigten im Vordergrund. Welche Qualifikationen im Ergebnis notwendig sind, soll vom Bedarf der Unternehmungen abhängig sein.

  2. Als weiterer Baustein sollen Weiterbildungsempfehlungen für die einzelnen Beschäftigten erarbeitet werden. Die Qualifikationen der einzelnen Beschäftigten sollen durch das Personalentwicklungskonzept vorgegeben werden. Mit den zu erstellenden Weiterbildungsempfehlungen soll der Weg zum Erreichen dieser Ziele aufgezeigt werden. Passende Qualifizierungsangebote sollen benannt werden. Dafür sollen auch die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten beleuchtet werden, um die Umsetzung der Empfehlungen zu fördern.

Sowohl ein Personalentwicklungskonzept (1) als auch die Weiterbildungsempfehlungen (2) sind Ziel des Coachings. Ein Abschlussbericht, der die wesentlichen Erarbeitungsschritte und die Ergebnisse des Coachings darlegen ist zu erstellen.


Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg. Als KMU gelten Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro, oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Die Beschäftigtenzahl darf nach Vollzeitäquivalten Personen, ohne Auszubildende, 250 Mitarbeiter_innen nicht übersteigen. Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind verbundene Unternehmen mit einzubeziehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Umfang, Höhe der Förderung. Die förderfähigen Kosten für die Coaching-Leistungen wurden auf 1.000 Euro pro Personentag festgesetzt. Ein Personentag umfasst acht Zeitstunden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Stunden.


Jedes KMU kann mit bis zu 20 Personentage gefördert werden. Damit liegt der maximale Zuschuss je Coaching bei 10.000 Euro (20 Personentage zu je 500 Euro). Befristet vom 01.03.2023 bis zum 31.12.2023 wurde der Zuschuss der förderfähigen Kosten auf 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben festgesetzt. In diesem Zeitraum beträgt der Zuschuss je Coaching somit 14.000 Euro (20 Personentage zu je 700 Euro). Maßgeblich ist der Eingang des Förderantrages beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Das Ministerium empfiehlt das Coaching innerhalb von sechs Monaten zum Abschluss zu bringen.


Beratungsunternehmen. Das Coaching ist von einem Beratungsunternehmen durchzuführen, welches die notwendige Zuverlässigkeit besitzt und die Gewähr für eine mit den Ausführungsbesimmungen konforme Durchführung des Coachings bietet. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bietet interessierten Beratungsunternehmen an, ihr Zertifikat beim Referat für Berufliche Weiterbildung einzureichen. Ziel ist eine Vereinfachung des Förderverfahrens. Mit der Listung ist keine Auswahlempfehlung verbunden.


Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Begleitung, Bewertung und Evaluierung der Maßnahme mitzuwirken, auch nach dem Ende des Coachings. Mithin sind alle am Coaching Beteiligten über die Förderung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg zu informieren. Das Coaching unterliegt der Vertraulichkeit. Die Publizitätspflichten gelten als erfüllt, wenn alle aus dem KMU beteiligten Personen mündlich oder schriftlich unterrichtet sind.


Zu beachten sind die beihilferechtlichen Vorschriften. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf demnach innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre 200.000 Euro nicht übersteigen.


 

Quelle: Ausführungsbestimmungen für das Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Baden-Württemberg 27. Januar 2023.



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