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  • AutorenbildMichael Handschuh

Energie und Ressourceneffizienz

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Ziel des Förderwettbewerbs ist es, durch Investitionen die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu steigern. Mit dem Förderprogramm sollen der Energieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt werden. Investitionen in Hocheffizienztechnologien werden unterstützt. Als Ergebnis werden durch die angestoßenen Maßnahmen Einsparungen von 2,7 Millionen Tonnen CO2 erwartet. Die Einsparungen beim Endverbrauch der Energie sollen 10,8 Terrawattstunden erzielen. Der Förderwettbewerb stellt einen Beitrag dar, die Klima- und Energieziele des Art. 7 der Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen.


Gegenstand einer Förderung sind Investitionen, die zu einer Optimierung der energetischen und des ressourcenorientierten Zustandes der industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen führen. Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutalität 2045 sein und dürfen keine Lock-Im-Effekte auf fossile Technologien bedeuten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen,

  • die durch Prozess- und Verfahrensumstellungen zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen. Hierzu gehören die Optimierung von Produktionsprozessen beispielsweise durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschienen oder durch den Austausch einzelner Komponenten sowie durch energei- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens;

  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise

    1. Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive der dafür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;

    2. Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;

    3. Verstromung von Abwärme, zum Beispiel Organic-Rankine-Cycle-Technologie;

  • zur Steigerung der Energie und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt wird.

  • zur Elektrifizierung von Prozessen,

  • Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:

    1. Solarkollektoranlagen

    2. Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse;

    3. Wärmepumpen.

Nach dieser Richtlinie muss auf eine Vergütung nach EEG und KWKG im Fall einer Förderung verzichtet werden.


Außerdem sind Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts auf der Grundlage der Fördervoraussetzungen sowie die Begleitung des Verfahrens der geförderten Investitionsmaßnahme durch einen externen Energieberater.


Fördervoraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Die geförderten Projekte sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine geförderte Investition nur dann veräußert werden, wenn deren zweckentsprechender Weiterbetrieb gegenüber dem Projektträger nachgewiesen wird. Eine Veräußerung oder Stilllegung der geförderten Investition oder ein Abriss des Gebäudes, mit dem die geförderte Investition im sinne von § 94 Abs. ! BGBfest verbunden ist, innerhalb dieses Zeitraums ist dem Projektträger anzuzeigen. Außerdem muss der Zuwendungsempfänger nachweisen, dass er den Eigenanteil der nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen kann.


Voraussetzungen für Contractoren

Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen für eine Förderung.

Dazu gehören die

  • Vorlage des Entwurfs des Contracting-Vertrages. Dieser muss mindestens die in der Richtlinie Förderbestandteile umfassen. Zum Ausschluss einer Doppelförderung muss der Vertrag einen Verzicht des Contractornehmers auf die Geltendmachung eines eigenen Förderanspruch für das Vorhaben enthalten.

  • Eine Vorlage, durch die der Contractor und der Contractornehmer bestätigen,dass die Parteien mit der Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber oder von diesem, mit der Prüfung beauftragten Stellen sowie dem Bundesrechnungshof einverstanden sind. Dies umfasst unter anderem Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen die bereitgehalten und nach Anforderung vorgelegt, Auskünfte erteilt und Vor-Ort-Prüfungen zugelassen sind.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Gewährung der Förderung. Über die Gewährung der Förderung wird aufgrund pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.


Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ verfüllt sein.

  • Die Amortisationszeit der Investition bezogen auf die Summe der eingesparten Energie- bzw. Ressourcenkosten ohne Förderung beträgt mindestens 4 Jahre.

  • Die Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird/wurde müssen innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraum fertiggestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Erlass des Zuwendungsbescheides und endet nach 36 Monaten. Sollte das Vorhabe Teil eines Transformationskonzepts gemäß der Richtlinie "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft -Zuschuss und Kredit" sein, so kann bereits bei der Antragstellung eine Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen die Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden soll, auf bis zu 60 Monate beantragt werden.

  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung und Vorlage eines Einsparkonzepts, das die Berechnug der mit dem Vorhaben einhergehenden Einsparung an CO2 vollständig abbildet. Grundlage für das Einsparkonzept sind die Richtlinie und die einschlägigen Merk- und Informationsblätter. Das Einsparkonzept ist durch einen Energieberater zu erstellen, der vom BAFA für das Programm Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1 (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen zugelassen ist. Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten aber nicht selbst umsetzen.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform, Landesunternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte vorwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird sowie Contractoren, die in der Richtlinie genannten Maßnahmen für anrtragsberechtigte Unternehmen durchführen. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.


Art, Umfang und Höhe der Förderung und Auswahlkriterium. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten inklusive der Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des geplanten Projekts stehen., notwendig und angemessen sind. Bei der Ermittlung der Höhe des Förderzuschusses werden ausschließlich Zahlungen berücksichtigt, die innerhalb des Bewilligungszeitraums, spätestens aber acht Wochen nach dessen Ablauf getätigt wurden. Des Ausschluss von Maßnahmen mit deren Umsetzung bereits vor Beginn des Bewilligungszeitraums begonnen wurde bleibt hiervon unberührt. Die gem. der Richtlinie ermittelten förderfähigen Kosten können anteilig mit bis zu 60 Prozent gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 15 Mio. Euro pro Vorhaben.


Zentrales Auswahlkriterium für eine Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreiche CO2-Einsparung pro Jahr ("Fördereffizienz"). Dazu werden alle zu der Wettbewerbsrunde zugelassenen Förderanträge entprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Bei gleicher Fördereffizient wird das Vorhaben mit der höheren CO2-Einsparung bevorzugt.


Eine mögliche Förderung darf nicht mitanderen staatlichen Beihilfen - einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG- für die gleiche Maßnahme kummuliert werden.


Antragsverfahren. Bewerber können kontinuierlich Anträge für geplante Ressourcen- bzw. Energieeffizienzvorhaben gem. der Richtlinie einreichen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine formgebundene Skizze beim Projektträger (VDI/VDE Innovation und Technik GmbH, Berlin) einzureichen. In dieser muss der Antragsteller das geplante Vorhaben vorstellen. Für die Skizzen ist ausschlielich die auf der Programmseite zur Verfügung gestellte Vorlage bzw. ggf. ein vom Projektträger bereigesteltes Online-Skizzen-Tool zu verwenden.


Weitergehende Informationen finden Sie auf www.wettbewerb-energieeffizienz.de


 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb, v. 8. Mai 2023.

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