Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Energie- und Ressourceneffizienz steigern. Investitionen der Wirtschaft in den Ausbau erneuerbarer Energien sollen das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 forcieren. Mit der Förderung sollen Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung angestoßen werden. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen verbunden mit einem hohen Energieeffizienzniveau sollen den Markt durchdringen. Mit der Förderrichtlinie sollen Maßnahmen angestoßen werden die bis Ende 2028, Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2 - Äquivalenten und 5 Terawattstunden erzielt werden können. Pro Jahr.
Gefördert werden Investitionen in industrielle, gewerbliche Anlagen und Prozesse, die zu einer energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen führen. Die Maßnahmen müssen kompatibel zum Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein. Also keine Lock-in-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten.
Förderfähig sind insbesondere
Maßnahmen die durch Prozess- und Verfahrensumstellungen zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen. Dazu gehört insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen beispielsweise durch den Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie zur energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder der Verfahren;
Zur Nutzung von Prozesswärme, beispielsweise:
Einschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
Verstromung von Abwärme, zum Beispiel Organic-Rankine-Cycle-Technologie;
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und / oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz enegieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung;
Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise
thermische Isolierung / Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen;
hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen;
Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird;
Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen;
Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
Solarkollektoranlagen;
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse;
Wärmepumpen.
Im Fall einer Förderung nach dieser Förderrichtlinie muss auf eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichtet werden.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit benutzt, wird sowie Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen. Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland befindet.
Grundsätzlich gilt: Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Über die Gewährung einer Förderung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten inklusive Nebenkosten gemäß Merkblatt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens stehen, notwendig und angemessen sind, sowie die Kosten zur Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts. Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts durch externe Energieberater können maximal in Höhe von 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens des beantragten Vorhabens mit maximal 50.000 Euro gefördert werden. Die Kosten der Maßnahmen können anteilig in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt; innerhalb dieser entscheidet jeder Antragsteller selbst, welche Förderquote er unter wettbewerbsstrategischen Gesichtspunkten für sein Vorhaben beantragt. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.
Auswahlkriterium für eine mögliche Förderentscheidung ist, die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr ("Fördereffizienz"). Hierzu werden alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Förderanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Bei gleicher Fördereffizienz wird das Vorhaben mit der höheren absoluten THG-Einsparung bevorzugt. Eine mögliche Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen - einschließlich Zahlungen nach dem EEG oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - für die gleiche Maßnahme kumuliert werden.
Verfahren. Mit der Durchführung des Programms hat das BMWK den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik beauftragt. Bewerber*innen können kontinuierlich Anträge einreichen. Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr vorgesehen. Alle Anträge die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, vollständig und bewilligungsreif sind, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Sollte das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde überzeichnet werden, so kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. Beginn und Ende der Wettbewerbsrunde sowie die zur Verfügung stehenden Mittel werden auf der Internetseite www.wettbewerb-energieffizienz.de bekannt gegeben. Das Antragsverfahren ist somit zweistufig.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb vom 25. Januar 2024.
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