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  • AutorenbildMichael Handschuh

EUREKA

Dank Forschung und Innovation in globaler Partnerschaft Krisen meistern. Förderung von Projekten zum Thema Eureka. Wie anfällig die Wirtschaft aufgrund ihrer weltweiten Verzahnung ist hat sich in der aktuellen Corona Krise gezeigt. EUREKA als Netzwerk aus weltweit 45 Ländern bietet einen geeigneten Rahmen, um Forschungs- und Entwicklungsfragen zu formulieren.

Mit dem Förderprogramm werden risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert. Zu den geförderten Aktionsfeldern gehören


Lösungen, die die Resilienz und Selbst- Aufrechterhaltung lokaler und regionaler Systeme ermöglichen:


Durch die mit der Richtlinie geförderten Lösungen sollen die Robustheit, Flexibilität und Lernfähigkeit von lokalen Systemen wie z.B. Städten und Kommunen mit ihren Bürgern als Endnutzern, gestärkt werden. Dazu können die Versorgung von kritischer Infrastruktur, wie beispielsweise der Elektrizität, sauberes Wasser, Gesundheitsgüter gehören. Gefördert wird die Entwicklung von innovativen Lösungen, die nicht nur im Pandemiegeschehen, sondern auch in anderen einschneidenden Krisensituationen helfen, Störungen zu widerstehen. Lösungen, die sich anpassen und schnellst möglich wieder erholen, ohne langfristige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven zu gefährden. Da viele der angesprochenen Infrastrukturen in europaweite oder globale Netzwerke eingebunden sind, müssen die Lösungen grenzüberschreitend anwendbar sein. Gesucht wird nach flexiblen und anpassbaren Lösungen, die negative, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen lokaler, regionaler oder globaler Krisen mildern helfen.

 

Produktion essentieller Güter - Analysen zum gesellschaftlichen Diskurs


Oft werden Produkte, die essentiell benötigt werden, in europäisch und international verknüpften Netzwerken hergestellt. Auf Grund komparativer Kostenvorteile verschiedener Weltregionen ergibt sich daraus eine kostengünstiger, aber auch störungsanfällige Bereitstellung solcher Produkte. Gefördert werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, durch umfangreiche Analysen von Wertschöpfungsnetzwerken für derartige Produkte einen gesellschaftlichen Diskurs zu stimulieren. Es stellt sich die Frage, welche Mehrkosten die Gesellschaft für eine robuste Versorgung mit essentiellen Produkten aufwenden möchte. Die Analysen sollen verschiedene, insbesondere internationale Krisenszenarien umfassen.

 

Lösungen zur grenzüberschreitenden Nachverfolgung von Infektionsketten


Die hohe Verzahnung der Wirtschaft und Gesellschaft über Ländergrenzen hinweg führt dazu, dass sich Menschen weltweit bewegen müssen und möchten. Damit dies auch in Zeiten von Pandemien und ähnlichen Gefährdungen mit einem akzeptablen Risiko möglich ist, sollten Infektionsketten weltweit nachvollziehbar sein ("track and contain"). Derzeit entwickeln Staaten nationale Lösungen die nur bedingt miteinander kompatibel sind. Benötigt wird eine Länder- und Kontinente-übergreifende Lösung. Die Richtlinie fördert hier kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, Lösungen für eine solch grenzüberschreitende Nachverfolgung von Infektionsketten zu entwickeln. Erste Lösungsansätze sollten spätestens drei Monate nach Projektstart verfügbar sein. Die Lösung sollte zumindest für europäische Nutzer den ethischen Werten und den Datenschutz-Verständnis Europas entsprechen. Denkbar sind Lösungen, die Informationen aus national verschiedenen Ansätzen kombinieren. Der internationalen Verwendbarkeit dar angestrebten Lösung wird große Bedeutung beigemessen.

 

Es sollen innovative Produkte, Prozesse, Verfahren und Dienstleistungen entwickelt werden. Die Ergebnisse der geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen falls möglich zwei Jahre nach Projektende verwertbar sein.


Antragsberechtigt sind.......


Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt einer gewährten Zuwendung ist eine Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland erforderlich.


KMU im Sinne der Förderrichtline sind Unternehmen, die die Voraussetzung der KMU-Definition der EU-erfüllen.


Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung mit maximal 500.000 Euro über eine Laufzeit von 36 Monaten gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Unternehmen) und für Forschungseinrichtungen die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die projektbezogenen Kosten. Dies können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 15. Juli 2020, 17.00 Uhr (CEST) zunächst EUREKA-Projektanträge in englischer Sprache und ausschließlich in elektronischer Form beim EUREKA Sekretariat in Brüssel einzureichen. (Quelle: BAnz. AT 25.06.2020 B6)


Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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