Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima fördert innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung die in den vielfältigen klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten.
Die mögliche Förderung erfolgt in drei Modulen.
Modul 1 fördert die Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen. Es werden Projekte gefördert, die umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipieren und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden. Die Projekte sollen folgende Merkmale aufweisen:
hoher Innovationsgrad des Ansatzes;
Ausrichtung auf ein relevantes, messbares Treibhausgasminderungpotenzial;
Entwicklung und Erprobung von Methoden bzw. Routinen, die die Akteure der Zielgruppe (n) befähigen, unmittelbar oder mittelbar konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen;
plausible und praktische Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Wirksamkeit des Projektansatzes;
hohe Transferfähigkeit und großes Verstetigungspotenzial des Ansatzes bzw. der Maßnahmen.
Die Dauer der Konzeptionierung und Entwicklung soll maximal die hälfte der Projektlaufzeit in Anspruch nehmen. Die geplanten beziehungsweise angestoßenen Treibhausgasminderungen sind im Projektverlauf zu dokumentieren und fortlaufend zu qualifizieren/quantifizieren.
Modul 2 fördert die bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen. Es werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich erprobt wurde. Die Pojekte sollen zu bein bundesweiten Verbreitung des Ansatzes führen und quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken. Die Projekte sollen sich auszeichnen durch
eine plausible Wirkkette für die Treibhausgasminderung;
klare, nachvollziehbare sowie realistisch quantifizierte Ziele für den Grad der Erreichung der adressierten Zielgruppe (auch unter Berücksichtigung der Stärkung der Handlungskompetenz für den Klimaschutz bei den Akteuren);
klare, nachvollziehbare sowie realistisch quantifizierbare Ziele für die durch das Projekt bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasminderungen;
plausibles projektinternes Monitoring der Zielerreichung;
bundesweite Maßnahmenumsetzung (mindestens im Umfang einer Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West);
Einbeziehung und Mitwirkung relevanter Multiplikatoren, die über einen unmittelbaren Zugang zu den Zielgruppen des Projekts bzw. des damit verfolgten Ansatzes verfügen;
Vorhandensein und Umsetzung einer Strategie zur Verstetigung und gegebenenfalls Anpassung und Weiterentwicklung der Maßnahmen des Projekts nach Ablauf der Förderung.
Für das projektorientierte Monitoring sind konkrete und Kriterien und Indikatoren (Parameter) zu entwickeln, sodass die Wirksamkeit der geförderten Maßnahme bewertet werden kann. Im Projektverlauf sind die Parameter regelmäßig zu erheben, zu dokumentieren und zu bewerten.
Mit Modul 3 wird die lokale Verankerung und Umsetzung zentral koordinierter Klimaschutzmaßnahmen in bundesweit tätigen Organisationen gefördert. Das Modul fördert innovative Projekte, die zentral gesteuerte, bundesweite Maßnahmen für gesteigerten Klimaschutz auf örtlicher Ebene in großer Breite umsetzen. Adressiert sind Klimaschutzprojekte, die beispielsweise durch Verbandsarbeit über etablierte Organisationsstrukturen und Netzwerke bereits erprobte Angebote in der Breite Sichtbar und Akzeptanz schaffen, sowie die Integration in das Alltagshandeln der Bevölkerung ermöglichen.
Die Projekte sollen sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen.
- bereits erprobte und nachgewiesene Wirksamkeit in Bezug auf die Treibhausgasminderung (plausible Wirkkette; Messbarkeit der Wirkung);
- Vorhandensein von etablierten (regionalen) Organisationsstrukturen bzw. Körperschaften mit starken Netzwerkaktivitäten, die über das Potential verfügen, umsetzungsorientierte Maßnahmen bundesweit weiter auszubauen, z.B. durch wirksame Einbindung ehrenamtlicher Akteure vor Ort.
- Referenzen zu funktionierenden, zentral koordinierten bundesweiten Maßnahmen für gesteigerten Klimaschutz unter Nutzung der eigenen Strukturen;
- hohe Skalierbarkeit auf weitere Standorte bzw. Regionen.
Jedes Modul kann gefördert werden - ohne eine vorherige Förderung eines anderen Moduls.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie werden in der Regel für einen Zeitraum von maximal drei Jahren bereitgestellt, soweit die Haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilsfinanzierung, auf Ausgabenbasis. Die Antragsteller müssen sich verpflichten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Monetäre Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Sie sind mit ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Projektauswahl.
In allen Modulen wird eine Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt. Dies gilt auch für Klimaschutz- und Energieagenturen sowie für gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH). Abweichungen von dieser Regelung sind für öffentlich institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen möglich.
Bei Unternehmen wird ein Eingenanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren für die Förderung von Klimaschutzprojekten ist in allen Modulen zweistufig. Zunächst sind bis zu den angegebenen Stichtagen (www.klimaschutz,de) Projektskizzen einzureichen. Die bis zum Stichtag eingereichten Skizzen stehen zueinander im Wettbewerb. Die Einreicher der Skizzen die für eine Förderung in Betracht kommen, werden zur Antragstellung aufgefordert. Danach entscheidet das BMWK auf Grundlage des förmlichen Förderantrags über die Bewilligung einer Zuwendung. Die Bewertungskriterien für die Auswahl der Projekte sind in Punkt 7.2 der Förderrichtlinie aufgeführt. Mit der Abwicklung und der Betreuung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Zukunft - Umwelt- Gesellschaft (ZUG) gGmbH (https://www.z-u-g.org) beauftragt. (Quelle: Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, BAnz AT 27.04.2022 B1).
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