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  • AutorenbildMichael Handschuh

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Eine neue Runde für Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen ist gestartet.


Die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungen in sozialen Einrichtung ist gestartet. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtung wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime. Personen in diesen Einrichtungen leiden in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise. Die bereits seit 2020 laufende Förderung wurde aufgrund einer neu gefassten Förderrichtlinie weiterentwickelt. Ab dem 15. Mai 2023 können soziale Einrichtungen und deren Träger*innen eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen.


Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die Folgen der Klimakrise machen vor allem vulnerablen Gruppen zu schaffen. Kinder, ältere oder kranke Menschen leiden zum Beispiel ganz besonders unter langen Hitzeperioden. Soziale Einrichtungen übernehmen eine besondere Verantwortung, wenn sie Vorsorge etwa mit Verschattung und Kühlung als Hitzeschutz treffen.
Das Programm geht jetzt in die nächste Förderrunde. In sozialen Einrichtungen werden Klimaanpassungen gefördert. Im Fokus stehen Programme, die Klimaanpassung und -vorsorge, natürlichen Klimaschutz und den Schutz der Natur gemeinsam hervorbringen.

Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise wurde das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Gebäuden" 2020 bis 2023 befristet. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine hohe Nachfrage gekennzeichnet. Das Bundesumweltministerium hat nun festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 weitergeht und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist gleichzeitig Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung, welches zur förderpolitische Steuerung neu aufgelegt wurde.


Das neu ausgerichtete Förderprogramm hat zum Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresistent zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen und deren Trägerschaften. Die Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen werden (klimatische Hotspots).


Das neue Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. August 2023 geöffnet sein. Während dieses Zeitraums können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.


Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung werden auf der Website der zuständigen Projektträgerin veröffentlicht. Eine digitale Informationsveranstaltung der Projektträgerin ist für Antragstellende und Interessierte für Montag, den 15. Mai 2023 vorgesehen. Eine Anmeldung ist über die Website der ZUG möglich.


Weitere Informationen

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