top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

KLIMAfit

Mit dem Programm werden alle Unternehmen in Baden-Württemberg gefördert. Vorausgesetzt Sie schließen sich einem KLIMAfit-Konvois an.


Als Projektträger die Klimabilanz der Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern.


Mit Hilfe des Förderprogramms KLIMAfit-Konvois sollen Unternehmen, Vereine, Kammern, Innungen der Wirtschaft sowie kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe in Baden-Württemberg dazu ermuntert werden, individuell für ihre Organisation die Datenbasis für eine Treibhausgasbilanz zu erheben. Eine Treibhausgasbilanz zu erstellen und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, das die Reduktion von Treibhausgasen zum Ziel hat.



Mit welchen Maßnahmen, und in welchen Bereichen Verbesserungen erzielt werden sollen, können die Teilnehmenden selbst entscheiden. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Klimabilanz kann mit dem Förderprogramm die Grundlage für eine klimaneutrale Organisation geschaffen werden.


Das Programm umfasst die Förderung von ein oder mehrerer individueller Beratertage sowie die Durchführung von Workshops durch Beratungsunternehmen. Den Abschluss bildet eine Prüfung der Pflichtkriterien durch eine unabhängige Kommission, sowie die Verleihung der KLIMAfit-Urkunde. Die Förderung erfolgt nicht für einzelne Teilnehmende sondern im Verbund als Gruppenförderung - im Rahmen eines KLIMAfit-Konvois. Dabei ist in jeder Organisation eine individuelle Beratung durchzuführen um mit den Teilnehmenden eine belastbare Treibhausgasbilanz zu erarbeiten. Darauf aufbauend soll ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Treibhausgase in der jeweiligen Organisation verabschiedet und umgesetzt werden. Die Richtlinie fordert, dass die Ansätze und Potentiale hinsichtlich der Reduktion von Emissionen im Unternehmen aufzuzeigen ist.


Folgende Inhalte sollen in den Workshops beachtet werden.


Mit insgesamt 4 bis 6 halbtägigen Workshops sollen die Teilnehmenden befähigt werden, individuell für ihre Organisation eine Bestandsaufnahme durchzuführen und eine Datenbasis für ihre Treibhausgasbilanz zu erheben. Die Treibhausgasbilanz wird nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols erstellt. Den teilnehmenden Organisationen werden Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, die für eine Bestandsaufnahme erforderlich sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erfassung der Energieverbräuche. In den Workshops werden die Materialien anhand konkreter Beispiele besprochen, um die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Daten selbst zu erheben.


Nach Abschluss des Workshops sollen bei den Teilnehmenden folgende Maßnahmen durchgeführt worden sein.


  • Aufbereitung der Datenbasis und Erstellung der Treibhausgasbilanz, aufgeschlüsselt nach Scobes. Die Treibhausgasbilanz umfasst mindestens Scope 1., Scobe 2, und erste wesentliche Scope 3-Emissionen. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist durchzuführen. Mit Abschluss der Kommissionsprüfung ist eine erste Treibhausgasbilanz zu erstellen.

  • Erforderlich ist auch eine entsprechende Organisationsstruktur für den Klimaschutz die mindestens eine/n Projektleiter_in benennt.

  • Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und ggf. quantitativen Klimazielen.

  • Erstellung eines Maßnahmenprogramm zur Reduktion von Emissionen (mind. 5 Maßnahmen; im Einzelfall kann bei relevanter Begründung die Mindestzahl der Maßnahmen durch Zustimmung der zu bewilligenden Stelle auf mind. 3 Maßnahmen reduziert werden).

Die geförderte Organisation muss dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ein Jahr nach dem Kommissionstermin, über den Projektträger, eine weitere Klimabilanz zur Verfügung stellen. Eine Verpflichtungserklärung ist bei Projektstart diesbezüglich abzugeben.


Förderberechtigt sind Unternehmen (auch nicht KMU) sowie Verbände, Vereine Kammern, Innungen der Wirtschaft sowie Kommunen und kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe. In Abstimmung mit der bewilligenden Stelle können auch weitere Teilnehmer_innen gefördert werden. Voraussetzung ist ein Standort in Baden-Württemberg.


Fünf bis zwölf Teilnehmende bilden einen Konvoi.


Als Projektträger eines Konvois kommen folgende Organisationen in Frage

  • Organisationen der Wirtschaft,

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften (Kammern, Verbände, Innungen.....),

  • Kommunen und Kirchen,

  • Unternehmen und Vereine, wenn deren Gesellschafter ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen.

Der Projektträger zeichnet sich für die organisatorische Abwicklung des Konvois zuständig. Dazu zählen.

  • Die Akquisition von Teilnehmenden,

  • Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens,

  • i.d.R. Durchführung einer Informationsveranstaltung,

  • Erstellung von Werbematerialien und Dokumentationsmedien,

  • Beantragung und Abwicklung der Förderung

  • Zusammenstellung der Kommission, Vorbereitung und Durchführung der abschließenden Ortsbegehung und Verleihung der Urkunde sowie

  • Erstellung eines Abschlussberichts. und ggf. eines Flyers bzw.einer Broschüre.

Als Beratungsunternehmen kommen nur Unternehmen in Betracht, die über eine notwendige Qualifikation verfügen, um die Teilnehmenden in allen Belangen des betrieblichen Klimaschutzes zu beraten. Die Auswahl der Beratungsunternehmen obliegt dem Projektträger.


Mitglieder der Prüfungskommission können Vertreter von Kommunen, Kammern, Verbänden und staatlichen Einrichtungen (Gewerbeaufsicht, Klimaschutzstelle) und Prüforganisationen sein. Die Mitglieder der Prüfkommission sollen unabhängig sein. Sie werden vom Projektträger ernannt. Die Kommission sollte aus mindestens 3 Personen bestehen.


Förderfähige Kosten sind

  • Kosten, die dem Projektträger im Zusammenhang mit der organisatorischen Abwicklung des Konvois entstehen.

  • Kosten für die abschließende Ortsbegehungen durch die Kommission sind pro Teilnehmer pauschal mit 400 Euro veranschlagt.

  • Kosten der Beratungsunternehmens für Workshops sind pauschal mit 1.000 Euro pro Workshop vorgesehen.

So ergibt sich eine mögliche Zuschusshöhe wie folgt:


Für die Durchführung eines Konvois erhält der Projektträger 80 Prozent der von ihm nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro.


Die abschließende Ortsbegehung durch die unabhängige Kommission werden pro Teilnehmer mit 400 Euro gefördert.


Die Aufwendungen des Beratungsunternehmens für die Durchführung von maximal sechs Workshops werden mit maximal 1.000 Euro je Workshop gefördert.


Der ermittelte Zuschuss wird an den Projektträger ausbezahlt.


Anträge auf die Gewährung der Förderung sind vom Projektträger vor Beginn eines Konvois bei der bewilligenden Stelle (Ministerium für Umwelt, Klima und Energie Baden-Württemberg) einzureichen. Die Förderbedingungen gelten bis 31.12.2025. (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden-Württemberg, Förderprogramm KLIMAfit (2020).




bottom of page