top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen

Aktualisiert: 19. Dez. 2023

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen.


Die Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung beitragen. Ziel des Programms ist der Erhalt, die Renaturierung oder die Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme. Dazu zählen Maßnahmen der Entsiegelung und Renaturierung von Böden ebenso, wie ein natürliches, dezentrales Niederschlagsmanagement auf gewerblich genutzten Flächen privater Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben, die durch natürliche Maßnahmen, insbesondere die Entwicklung naturnaher und biodiversitätsförderdernder grüner Infrastruktur beitragen.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks durch Schaffung bepflanzter, wasserbezogener Infrastrukturen. Gefragt ist, die Renaturierung und Aufwertung von Ökosystemen, mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen, Entsiegelung von Flächen und die Aufwertung von Böden. Dazu zählt die Richtlinie insbesondere Investitionen in


  • Anlage, Wiederherstellung, Renaturierung, Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente, einschließlich Gewässer, auch mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen.

  • Biodiverstitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen (z.B.) Animal-Aided-Design) sowie Einbringen von Habitatelementen und -strukturen in Grün- und Außenanlagen einschließlich an Gebäuden.

  • Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitäsfördernden Renaturierungsmaßnahmen (Fundamente und Verlagerung von Leistungen).

  • Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträglicher Standortoptimierung zum erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz-, und Bewässerungssystemen zur Verbesserung der Standortbestimmungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser (technische Komponente, z.B Stockholmer Baumpflanzsysteme, Mulden, Baum-Rigolen).

  • Begrünung von Gebäuden (Neuanlage auf Dächern und an Fassaden) einschließlich Bewässerungssystemen. Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert.

  • Beschaffung technischer Ausstattung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig in Zusammenhang mit der Förderung flächenbezogener Grünmaßnahmen.

  • Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement: Dazu zählen Maßnahmen zur dezentralen Ableitung Retention, Versickerung, Nutzung und Verdunstung von Niederschlagswasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Behandlung von Regen- oder Grundwasser zur Nutzung als Brauchwasser in Unternehmen.


Zudem werden die Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungpflege.


Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.


Art, Umfang, Höhe der Förderung. Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Sie erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss). Dieser wird auf Kredite gewährt, die die KfW gegenüber den Finanzierungspartnern refinanziert und aus eigenen Mitteln verbilligt.


Als Tilgungszuschuss kommen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten in Betracht. Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten. Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zwanzig Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten. Der mögliche Kreditbetrag ist auf 25 Millionen begrenzt, der mögliche Tilgungszuschuss ist auf den Höchstbetrag von 1,5 Millionen begrenzt.


Förderfähige Ausgaben. Förderfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, der bei Betrachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchsetzung der Vorhaben notwendigerweise anfällt. Mithin werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über ein durch die KfW aus eigenen Mitteln verbilligtes zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Umweltprogramm finanziert.


Zuwendungsfähig sind Vorhabens bezogene Ausgaben, auch über die Beauftragung Dritter für:


  • Planung und Umsetzungsbegleitung investiver Maßnahmen (einschließlich Aufwendungen für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen und notwendigen Gutachten), Fortbildungsmaßnahmen zur Sicherstellung der naturgerechten Pflege der Maßnahmen sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege (die Ausgaben sind auf maximal 20 Prozent der zuwendungsbezogenen Ausgaben begrenzt).

  • Projektbezogenes Personal für Planung, Umsetzung bis einschließlich der Inbetriebnahme.

  • Material- und Baukosten inklusive Baunebenkosten sowie Installation/Montage, Abbruch und Bodenarbeiten sowie Entsorgung Abbruchmaterial.

  • Sachausgaben (z.B. für Pflanzen, Geräte und Materialien, Speicherbecken/ Zisternen)


Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen des Antragstellers oder mit ihm verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen.


Antragstellung. Mit der Betreuung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die KfW beauftragt. Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei ihrer Hausbank gestellt werden.


Die Maßnahme tritt ab heute 14. Dezember 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung bzw. der AGVO, zuzüglich einer Übergangs- bzw. Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet. Spätestens endet die Laufzeit der Förderung jedoch am 31. Dezember 2026. Die Richtlinie wird alle zwei Jahre evaluiert und auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation möglicherweise überarbeitet.


 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm) vom 30. November; Veröffentlicht BAnz. 13.12.2023 B6.

bottom of page