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AutorenbildMichael Handschuh

Open Access

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will wissenschaftliches Publizieren als Open Access nachhaltig entwickeln. Bis zum Jahr 2025 sollen 75 Prozent aller neu erscheinenden wissenschaftlichen Publikationen in Deutschland ausschließlich oder zusätzlich Open Access veröffentlicht werden. Dieses Ziel soll in drei Themenfeldern mit einer Förderung (Zuschuss) erreicht werden.

Um die Akzeptanz, Wirkung und Verbreitung von Open Access zu stärken, sollen mehr qualitätsgesicherte Publikationen unter dem Open-Access- Modell erscheinen. Gegenstand der Förderung sind Projekte aus drei Themenfeldern, die dieses Ziel auf unterschiedliche Art verfolgen.


1. Open Access-Transformation von wissenschaftlichen Publikationen

In diesem Themenfeld ist das Ziel der Förderung, den Anteil qualitativ hochwertiger Open Access - Publikationen die von Hochschulen, kleinen oder mittleren Verlagen oder Fachgesellschaften veröffentlicht werden, zu steigern. Dafür sollen Publikationen, die bisher nicht oder nicht vollständig im Open Access publiziert werden, auf dieses Modell umgestellt werden (Transformation). Dabei kann die Transformation von Buchreihen bzw. mehrere einzelne Buchpublikationen, die eine thematisch-inhaltliche Verbindung aufweisen und die mindestens seit drei Jahren durchgängig veröffentlicht worden sind, unterstützt werden. Eine Transformation von eBooks wird ausdrücklich begrüßt. Die Überführung von Zeitschriften ist nicht förderfähig.


Die Vorhaben müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.


Sowohl bei Schriftreihen als auch Buchpublikationen ist eine bedeutende Stellung des Publikumsformats innerhalb ihrer jeweiligen Fachdisziplin durch die Antragstellenden nachzuweisen. Kriterien zur Beurteilung der bedeutenden Stellung können unter anderem die (potenzielle) Sichtbarkeit des Formats, der relative Anteil an allen Publikationen einer Fachdisziplin sowie deren Rezeption und Zitierung sein.


Durch die Förderung muss eine vollständige Umstellung zu Open Access erfolgen. Hybride Veröffentlichungsmodelle (nach der Umstellung) werden nicht gefördert. Die bisherige Publikation darf bisher nicht vollständig im Open Access erscheinen. Tranformationsvorhaben von Publikationsreihen, die vor Beginn des Förderzeitraums nur teilweise im Open Access verfügbar sind, können gefördert werden. Die Publikation muss für die Allgemeinheit über das Internet unentgeltlich zugänglich sein und unter den Bedingungen einer freien Lizenz genutzt werden können. Bei der Wahl der freien Lizenzen sind vorzugsweise Creative-Commons-Lizensen (CC-Lizenz) zu verwenden. Die Wahl der konkreten Lizenz liegt beim Zuwendungsempfänger. Für Druckausgaben ist eine parallele Lizenzierung zulässig.


Die wissenschaftliche Qualitätssicherung muss dabei nach der Transformation durch geeignete Verfahren sichergestellt sein, die bei der Antragstellung anzugeben sind. Dabei kann es sich auch ausdrücklich um innovative Review-Verfahren handeln, die im Zuge der Transformation erprobt werden sollen.


Für eine Förderung in diesem Themenfeld muss bei der Antragstellung ein Transformationsplan vorgelegt werden. In diesem sind das Finanzierungsmodell der Publikation und die zukünftige Ausgestaltung der Finanzierung unter einem Open Access-Modell darzulegen. Es soll außerdem aufgezeigt werden, wie die erfolgte Transformation nach dem Abschluss der Förderung nachhaltig erhalten bleibt. Projekte, bei denen für die Autor*innen keine Publikationskosten anfallen, finden besondere Berücksichtigung. Der Transformationsplan muss detailliert den Förderbedarf beschreiben und aufzeigen, wie der Finanzbedarf nach Ende der Förderung gedeckt werden soll. Die Preisgestaltung muss transparent, nachvollziehbar und angemessen sein.


Da die Transformation des deutschen Wissenschaftssystems nur durch Zusammenarbeit verschiedener Akteure realisiert werden kann, sieht der Zuwendungsgeber das Erfolgspotenzial in Verbundprojekten. Diese sollen einerseits die Kooperation innerhalb der Wissenschaft stärken, aber auch die Zusammenarbeit mit Verlagen ermöglichen. Im Focus steht dabei auch die Erprobung neuer kooperativer Finanzierungsmodelle von Open Access - Publikationen. Die Förderung von Einzelprojekten bleibt unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen möglich.


2. Erfolgsmodelle zur Umstellung der Publikationsprozesse in kleinen und mittleren Verlagen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulverlagen hin zu Open Access.

Dieses Themenfeld fördert die technische Perspektive. Dabei werden Projekte teilfinanziert, mit den für Open Access spezifischen Aspekten der Digitalisierung. Dazu zählen z.B. Publikationsprozesse in Verlagen. Maßnahmen, die diese Prozesse vereinfachen, optimieren und helfen diese zu standardisieren.


Förderfähig sind die Vorhaben, die das Ziel verfolgen, leicht skalierbare Lösungen zu entwickeln, die zukünftig als Best-Practices dienen können. Diese sollen besonders in kleinen und mittleren Verlagen sowie im Bereich der Hochschulverlage zur Anwendung kommen. Schwerpunkte können dabei sowohl auf der Erarbeitung spezieller Hilfsmittel (wie z.B. die Entwicklung von digitalen Tools für den Publikations-Work-Flow oder von frei nutzbaren digitalen Satztemplates) als auch auf der Entwicklung von integrierten Ansätzen zur Verbesserung des Metadatenmanagements und der Langzeitarchivierung bis hin zur Konzeption und Umsetzung bzw. Weiterentwicklung einer offenen Publikationsplattform für Open Access Veröffentlichungen liegen. Die Ergebnisse der Vorhaben sind unter einer offenen Lizenz bereitzustellen. Im Themenfeld 2 werden vor allem Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Verlagen sowie Akteuren aus der Wissenschaft als besonders förderwürdig eingestuft. Die Förderung von Einzelprojekten bleibt gleichzeitig unter Wahrung der oben genannten Voraussetzungen erhalten.


3. Themenfeld ist die Weiterentwicklung des Open Access -Ökosystems

Dieses Themenfeld fördert Vorhaben, die geeignet sind, Akteure und Prozesse im Open Access - Ökosystem zu unterstützen und die Transformation zu mehr Open Access - Publikationen auf innovative Weise befördern, jedoch nicht unter Themenfeld 1 und 2 subsumiert werden können. Neben Hochschulen und wissenschaftlichen Bibliotheken werden auch Fachgesellschaften sowie unterschiedliche Arten von Verlagen als Teile des Open Access - Ökosystems verstanden. Das übergeordnete Ziel der erhöhten Verfügbarkeit von qualitätsgesicherten Open Access - Publikationen bleibt bestehen. Dabei können aber auch Faktoren berücksichtigt werden, welche eine weitere Verbreitung von Open Access indirekt hemmen.


Förderfähig sind Maßnahmen, die zur Veränderung traditioneller Wissenschaftskulturen beitragen und damit direkten und indirekten Hemmnissen der weiteren Verbreitung von Open Access entgegenwirken. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Erprobung neuer kooperativer Formen der Forschungsarbeit, die durch Open Access erst ermöglicht werden. Auch Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Zugänglichkeit - im Sinne der Auffindbarkeit von Open Access Publikationen für Nutzer beitragen, können gefördert werden. Förderfähig sind außerdem wissenschaftlich fundierte Erhebungen und Studien zur detaillierten Verbreitung von Open Access und deren Bedeutung in der wissenschaftlichen Praxis (z.B. Wirkung von Open Access auf Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft). die Erhebungen sollen, ebenso wie alle anderen Maßnahmen in diesem Themenfeld, im Ergebnis einen nachhaltigen Mehrwert für das Open Access System haben. Dies ist bei der Antragstellung plausibel darzulegen ist.

 

Für die Förderrichtlinie antragsberechtigt sind staatliche und private, sowie staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Ebenso nicht gewerbliche Institutionen (z.B. Stiftungen und gemeinnützige Vereine). Zum Zeitpunkt einer gewährten Zuwendung ist muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland vorhanden sein. KMU im Sinne der Richtlinie sind solche die die Voraussetzungen nach der KMU-Definition der EU erfüllen.


Forschungseinrichtungen die vom Bund oder Länder grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten.


Förderinteressierte sollten bereits entsprechende Vorarbeiten und Kenntnisse im Bereich Oppen Access vorweisen können. Außerdem sollten sich Antragstellende im Umfeld der nationalen Förderrichtlinie des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 vertraut machen und prüfen, ob beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und somit eine ausschließliche Europäische Förderung möglich wäre.


Art, Höhe und Umfang der Förderung


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Pro Einzelprojekt bzw. Verbundprojekt stehen Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Erfordernissen des beantragten Projekts.


Die Projektlaufzeit soll 24 Monate nicht überschreiten. Der Projektstart ist zum 21. Februar 2021 geplant.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben deren Tätigkeit in den wirtschaftlichen Bereich fällt, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Gern erstellen wir für Sie das entsprechende Business Case. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden. Bei der Festlegung der jeweiligen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden.


Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist Einstufig. Dem Projektträger (Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung, VDI/VDE Innovation und Technik GmbH) sind bis 7. August 2020 ein rechtsverbindlich unterschriebener Förderantrag sowie eine Vorhabensbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO erfüllt sind. (Quelle: BAnz. AT 17.06.2020 B3). Ihre schriftlich formulierten Fragen beantworten wir gerne.

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